Leistungen des Betreuungsdienst Schwertfeger
Beim Betreuungsdienst Schwertfeger stehen die Lebensqualität,
die Menschlichkeit und das Wohl unserer Kund:innen an oberster Stelle.
Wir möchten Senioren und Angehörigen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld unterstützen und ihnen dabei helfen, ihren Alltag
selbstbestimmt, sicher und angenehm zu gestalten.
Leistungsübersicht
Unsere Leistungen sind bei Pflegegrad über die Pflegekasse abrechenbar und können ebenso von Selbstzahlern in Anspruch genommen werden.
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung für:

Alltagshilfe und Alltagsbetreuung
- Unterstützung im täglichen Leben
- Orientierung im Alltag
- Verlässliche Begleitung in der gewohnten Umgebung

Freizeit und soziale Aktivitäten
- Spaziergänge
- Gespräche
- gemeinsame Aktivitäten und Zeit für das, was Freude bereitet
- Vorlesen und Spielen

Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Unterstützung im Haushalt
- Hilfe beim Einkaufen
- Unterstützung beim Kochen
- Ordnung halten in den Wohnräumen
- Reinigung und Pflege des Haushalts
- Regelmäßiges Lüften der Räume
- Unterstützung bei weiteren alltäglichen Tätigkeiten

Begleitung zu Terminen
- Begleitung zu Arztterminen
- Therapien
- Besorgungen
- Persönlichen Verabredungen

Organisation und Unterstützung im Alltag
- Hilfe bei Schriftverkehr
- Formularen
- Terminorganisation
- Alltäglichen organisatorischen Aufgaben
- Unterstützung beim Umgang mit moderner Technik

Pflegeberatung
- Persönliche und individuelle Beratung
- Ermittlung des passenden Betreuungsbedarfs
- Erstellung eines maßgeschneiderten Betreuungskonzepts
- Unterstützung bei allen Anträgen und Formalitäten
- Kommunikation mit der Pflegekasse
- Vorbereitung und Abwicklung der Abrechnung
- Begleitung während des gesamten Prozesses
- Ein Ansprechpartner für alle Fragen rund um Betreuung und Pflegeleistungen

Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Der Betreuungsdienst Schwertfeger ist gemäß § 45a Abs. 1 SGB XI ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter für Unterstützungsangebote im Alltag und kann bei Vorliegen eines Pflegegrades direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Bereits ab Pflegegrad 1 kann eine Betreuung über den Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden. So erhalten Sie die notwendige Unterstützung im Alltag mit finanzieller Hilfe Ihrer Pflegekasse. Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Möglichkeiten der Kostenübernahme zu erfahren.
